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            Brinckmansdorf - Geburt und Taufe eines Rostocker Stadtteils  
              von  Joachim Lehmann
              ^TopDie Geschichte des östlichen Stadtteils Brinckmansdorf ordnet sich ein  in die Entwicklung der Stadt Rostock zwischen den beiden Weltkriegen des  20.Jahrhunders, welche die Stadt an der Warnow Mitte der 1930er Jahre zu einer  Großstadt werden ließ.1 Pelc machte auf die grundsätzlichen Rahmenbedingungen aufmerksam und  erwähnte dabei die sogenannte Gartenstadt-Idee. In diesem Zusammenhang hat es  in Rostock offensichtlich eine bemerkenswerte Kontroverse gegeben, die  unmittelbar vor Kriegsausbruch 1914 entflammte und 1918/19 wieder aufgenommen  wurde.2 Friedrich Franz Stier plante damals in Damerow bei Rostock eine Gartenstadt.  Sie sollte, nach seinen Worten „die  Forderung der Menschen nach einem Eigenheim   und nach einem möglichst billigen und gesunden Eigenheim verwirklichen  und zwar in erster Linie für Minderbemittelte“ in die Tat umsetzen.3 Dafür appellierte er an die Stadtoberen: „Eine  kluge Stadtverwaltung … muß die Erweiterung Rostocks zielbewusst in die Hand  nehmen. Dazu kommt noch eine neue Bewegung, die durch ganz Deutschland  augenblicklich geht. Sie schafft dem Gedanken Raum, dass die heimkehrenden  Krieger ein Recht auf eine Heimstätte haben und dass das von ihnen verteidigte Reich  ihnen die Erwerbung eines solchen durch Übernahme von Garantien oder Darlehen  bis zu 9/10 des Barwertes ermöglichen soll. Es ist nicht ausgeschlossen, dass  diese Bewegung ihr Ziel, nämlich die reichsgesetzliche Festlegung erlangt. Dann  ist die Möglichkeit geboten, eine Menge Eigenheime zu schaffen. Dazu will die  Gartenstadt helfen.“4 Unter den Zeitumständen von 1915 äußerte er die Hoffnung, „dass die beteiligten Faktoren, E. E. Rat  und Bürgerschaft, sich den Forderungen der Zeit nicht verschließen werden. Dann  sind bei Friedensschluß alle Vorarbeiten gemacht, und der erste Spatenstich  kann zu einem Unternehmen getan werden, das im Auge hat das Glück und die  Wohlfahrt der Seestadt Rostock.“5 Von Brinkmansdorf ist bei Stier noch kein Wort zu lesen.
 Aber derartige, hier erwähnte sogenannten Kriegerheimstätten, die ab  1919 südlich der damaligen Tessiner Chaussee entstanden,  gelten zu Recht als die Keimzelle für die  jetzt, stadtauswärts beiderseits dieser Ausfallstraße liegende Siedlung des  heutigen Rostocker Ortsteils Brinckmansdorf. Was verbirgt sich hinter diesem  Begriff und wie und wann sind sie entstanden?
 Das Rostocker Stadtarchiv bewahrt Unterlagen, aus denen sich solche  Fragen beantworten lassen. Ab Sommer 1915, also zum Ende des ersten Jahres des  damaligen Weltkriegs, sind Bemühungen unterschiedlichster Organisationen,  Vereine und anderer Einrichtungen dokumentiert, um Soldaten und Kriegsopfern  Unterstützung zu gewähren. Die Reaktionen auf derartige Vorstellungen waren  überwiegend positiv, teils aber – in der Regel aus wirtschaftlichen Interessen  heraus – auch ablehnend.
 Eine eindeutig fördernde Haltung nahm im Sommer 1916 die Gemeinnützige  Gesellschaft zu Rostock6 ein. Am 10. Juni wandte sie sich an den Rat und formulierte die grundsätzliche  Position einflussreicher Rostocker Bürger.7 Ausgehend von der „Dankesschuld gegen unsere Krieger“ habe man die Frage der  Kriegerheimstätten beraten. „Die  Erörterungen haben zu dem Ergebnis geführt, für sofortige Inangriffnahme und  Ausführung des Planes einzutreten – also vor und unabhängig von dem Erlaß eines  Reichsgesetzes ….“ hieß es in dem Schreiben. Man verwies auf erfolgreiches  Bemühen um die notwendige Finanzierung durch Spenden und günstige Darlehen. „Über alle weiteren Einzelheiten bitten wir  E.E. Rat, mit uns in Verhandlungen treten zu wollen – wir denken insbesondere  an die Gründung einer Kriegerheimstättenstiftung ….“ Abschließend drängte man:  „ E. E. Rat bitten wir nochmals, uns in unseren Bestrebungen, Heime für unsere  tapferen Krieger zu schaffen, wohlwollend fördern zu wollen.“
 Offensichtlich entstand  dann wohl  auf Betreiben der Gemeinnützigen Gesellschaft eine „Kommitte zur Förderung der  Gründung von Kriegerheimstätten“, die sich wegen der Gründung entsprechender  Wohnungen am 19. Juli 1916 an den Rostocker Rat wandte8.  Es wurde über eine Besprechung berichtet, die sich auf eine Ratsverfügung vom  19. Juni bezog und teilte mit: „Man hielt  die für Rostock angebahnte Lösung der Schaffung von Kriegerheimstätten, die  sich vor und unabhängig von dem etwaigen Erlaß eines Kriegerheimstättengesetzes  auf  gemeinnütziger Grundlage vollziehen  soll, für äußerst glücklich – soll doch – wenn auch in  bescheidenem Rahmen – mitgearbeitet werden an  der auf Hebung der Gesundheit, der Wehrkraft und der Sittlichkeit des deutschen  Volkes hinzielenden großen Aufgabe, den Deutschen Kriegern auf heimatlichem  Boden ein Familienheim – eine Wohn- und Arbeitsstätte zu schaffen.“
 Aus dem Kontext der überlieferten Akten ist ersichtlich9,  dass verschiedene Standorte zu Diskussion standen unter denen das Kassebohmer  Gelände – der Standort an der Tessiner Chaussee – noch nicht vorgesehen war. Gut  zwei Wochen später entschied die Bürgervertretung am 4. August zur Sache: „Wir genehmigen die Vorlage betreffend  Gründung von Kriegerheimstätten, behalten uns aber im Einzelnen unsere  Entscheidungen vor.“10 Die erwähnte Kommitte  übermittelte am  25. September 1916 dann dem Rat einen Entwurf der Satzungen für eine Rostocker  Kriegerheimstättenstiftung bei dem man sich auf   eine Ratsverfügung vom 19. September bezog.
 Ein halbes Jahr später finden sich Stellungnahmen von kirchlicher Seite  zur Frage der Errichtung von Kriegerheimstätten.11 Im März 1917 unterrichtete der Oberkirchenrat in Schwerin den Rostocker  Superintendenten Voss über eine Rundverfügung, in der zu lesen war: „Auch in Mecklenburg ist die Errichtung von  Kriegerheimstätten in Aussicht genommen. Nähere Beschlüsse darüber sind noch  nicht gefasst, …, und zwar vornehmlich in den Städten oder in der Nähe der  Städte, die Hergabe von Grund und Boden zur Erbauung von Wohnhäusern mit Garten  in Frage. Zur Ausführung dieses für die Weiterentwicklung unseres Volkstums  bedeutsamen Planes werden auch die Kirchen und nicht minder die kirchlichen  Stiftungen des Landes helfen müssen.“ Gleichzeitig aber wurde Voss  bedeutet: „Der Oberkirchenrat nimmt an,  dass die Verfügung auf Rostock keine Anwendung finden kann.“ Ungeachtet  dessen gingen die Dinge indes voran, denn am 8. August 1917 erging eine  Landesherrliche Bestätigung der „Satzungen der Rostocker Kriegerheimstättenstiftung“.12 Die Satzungen definierten in den Eingangsparagraphen eindeutig den Zweck der  Stiftung:
 „§ 1 Um für  bedürftige Krieger, insbesondere Kriegsbeschädigte oder deren Angehörige, auf  heimatlichem Boden Heimstätten zu schaffen, in denen sie eine gesicherte Wohn-  und Arbeitsstätte finden sollen, ist auf Anregung der Gemeinnützigen  Gesellschaft die Rostocker Kriegerheimstättenstiftung gegründet worden.
 § 2 Das Vermögen  der Stiftung besteht:
 a) aus  Kapitalien, die aus freiwilligen Gaben gesammelt werden;
 b) aus  Liegenschaften, die von der Stadt Rostock unentgeltlich und lastenfrei zur  Verfügung gestellt und im Grundbuch auf die Stiftung übertragen werden.“13
 Konkrete Überlegungen im Stadterweiterungskomitee berücksichtigten das  Areal um die Tessiner Chaussee vorerst noch nicht. Das Protokoll einer Sitzung  vom 4. Januar 1918, in der es zur Behebung und Milderung der Wohnungsnot um die  „Anlage von Arbeiterkolonien“ ging, berücksichtigte Rostock-Dierkow,  Rostock-Damerow und Rostock-Bramow. Von Planungen hinsichtlich des Kassebohmer  Gebiets war nicht die Rede.14
 Die Auswirkungen der zunehmend schwierigen Lage im dann letzten Jahr des  Weltkriegs scheinen zudem die konkreten Planungen und vorbereitenden Arbeiten  verzögert zu haben. Zu den Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung  gehörte ohne Zweifel das territoriale Wachsen Rostocks. Nach dem Ersten  Weltkrieg kamen im Zuge von Eingemeindungen auch Bartelsdorf, Kassebohm und  Riekdahl im Juli 1919 zu Rostock, was die Verfügung über Grund und Boden  möglicherweise erleichterte.15
 Erst am 22. Juli 1919 wandte sich die Kämmerei der Stadt wegen der  Bereitstellung eines Geländes für die Kriegerheimstättenstiftung an den  Rostocker Rat und teilte mit: „Das  Kuratorium der Kriegerheimstättenstiftung hat beantragt, dieser Stiftung das  auf dem Lageplan vom 20. v.M. ersichtliche, 30700 qm große Gelände aus dem Gut  Kassebohm südlich der Tessiner Chaussee und östlich der Kramonstannen zur  Erbauung von 5 Doppelhäusern unentgeltlich zum Herbst d.J. zur Verfügung zu  stellen. Die Kämmerei erbittet eine Beschlussfassung über den Antrag. Die  Abnahme des bezeichneten Geländes aus der Pachtung zum Herbst d.J. steht nach  Verhandlung mit dem Pächter nichts im Wege.“
 Am 8. September 1919 beschloss daraufhin die Bürgervertretung: „Wir genehmigen die Vorlage betreff.  Überweisung eines 30700 qm großen Baugeländes südlich der Tessiner Chaussee und  östlich der Kramonstannen für die Kriegerheimstättenstiftung.“ Dieser  Beschluss wurde der Kämmerei am 10. September übermittelt: „Die Kämmerei wird beauftragt, das weiter Erforderliche zu veranlassen,  auch das Kuratorium der Kriegerheimstättenstiftung hiervon in Kenntnis zu  setzen.“16
 Am 17. Oktober wandte sich das Rostocker Stadterweiterungskomitee an den  Rat in Sachen eines Bauplans für Rostock-Riekdahl: „In der Anlage überreichen wir dem Rat den Bebauungsplan A für einen  Teil des Kämmereigeländes an der Tessiner Chaussee mit der Bitte um  Genehmigung. Plan B bitten wir als geheim zu betrachten und nicht  weiterzugeben.“17
 Damit war nun das Gelände gegenüber den Kriegerheimstätten in Planung  genommen. Die Stadtverordnetenversammlung bestätigte nach Beratung den  Teilbebauungsplan A am 25. Oktober 1919. 18 Der Planteil B wurde unter Verschluss genommen. Danach scheint dann aber zügig  mit dem vorgesehenen Bau begonnen worden zu sein. Im November unterrichtete der  „Rostocker Anzeiger“ seine Leserschaft ausführlich über „Kriegerheimstätten in Rostock. Der Gedanke in Rostock  Kriegerheimstätten zu errichten, ist schon in den ersten Kriegsjahren erwogen  worden. Die gemeinnützige Gesellschaft hat den Plan verfolgt, und die  Ausführung des Planes steht jetzt bevor. Die Errichtung geschieht nicht als  kleine Rentengüter, die die Krieger erwerben müssten. Sondern die ganze Anlage  wird als eine Stiftung errichtet, in der kinderreichen Kriegsbeschädigten, die  in Rostock ihren Unterstützungswohnsitz haben, gegen geringes Entgelt auf  Dauermiete ein Heim – bestehend aus einer Wohnstube, zwei Schlafstuben, Küche,  Spülküche, Stallungen und 2000 bis 3000 Quadratmetern Land – vermietet werden  soll. Den Grund und Boden hat die Stadt Rostock unentgeltlich hergegeben Die  Baugelder sind von wohltätigen Stiftern teils unverzinslich, teils zu geringem  Zinsfuß hergegeben worden. Die Stiftung wird von einem Kuratorium verwaltet,  das aus zwei Mitgliedern des Rates, zwei Mitgliedern der  Stadtverordnetenversammlung und drei Mitgliedern der Gemeinnützigen  Gesellschaft besteht. Die Bauten werden ausgeführt nach Entwürfen des  Stadtbaumeisters Berringer. Die Bauleitung liegt in Händen des Architekten  Diplom-Ingenieurs Spreckelsen, die Bauunternehmung geschieht durch die Firma  Wulff & Stellmann. Die Fertigstellung ist für Ostern n.J. in Aussicht  genommen. Vorläufig werden vier Doppelhäuser errichtet auf der Feldmark  Kassebohm, östlich der Kramonstannen. Die Stiftung möge sich als ein  segensreiches Dankeszeichen gegen unsere tapferen Krieger erweisen. Weitere  Spenden zur Fortführung des Werkes sind erwünscht: die Vorschuß- und Sparbank  hat sich zur Entgegennahme bereiterklärt.“19 Und bereits zu Beginn des folgenden Jahres 1920 vermeldete das Blatt den  begonnenen Vollzug unter der Überschrift „Kriegerheimstätten“ mit folgender  Information: „Mit dem Bau der  Kriegerheimstätten auf der Feldmark des Gutes Kassebohm an der Tessiner  Chaussee ist nunmehr begonnen worden. Von den fünf Einfamilien-Doppelhäusern,  welche von einer U-förmigen Gruppe vereinigt werden sollen, sind bereits bei  zwei Häusern die Grund- und Kellermauern aufgeführt, für das dritte Gebäude  sind die Erdarbeiten fertiggestellt.“20
 Der Entwurf für die vier Einfamilien Doppelhäuser stammte von dem  damaligen Stadtbaudirektor Gustav Berringer21.  Ein in der Gesamtplanung vorgesehenes Vierfamilienhaus, das auch noch 1920 nach  einem Entwurf von Diplomingenieur Spreckelsen begonnen und fertig gestellt wurde,  vervollständigte die Anlage, die sich um einen Platz mit Pumpe und  Kinderspielplatz gruppierte, der von hierfür angepflanzten Pappeln begrenzt  wurde. Zudem fanden rund um den Innenhof zwölf Birnenbäume – für jede Familie  einen – ihren Platz. Bis zum Einzug der ersten Mieter verging dann auch nicht  mehr allzu viel Zeit. Am 1. Mai 1920 zogen dann die ersten acht Familien in die  Doppelhäuser ein.
 Im Laufe des Jahres 1920 genehmigte auch die Stadtverordnetenversammlung  am 25. Oktober Siedlungsbauten auf der Nordseite der Tessiner Chaussee, d. h.  auf dem Riekdahler Gelände.22 Kurz vor Weihnachten 1920 arbeitete das städtische Bauamt dem Rat eine  Information über den Infrastrukturbedarf bei der Bebauung der Nordseite23 der Tessiner Chaussee zu: „Für einen Teil  des nebengenannten Geländes diesseits der neuen Anlagen [das meint den  heutigen Wossidlopark – d.A.] ist ein  Bebauungsplan aufgestellt worden. Nach Mitteilung der Kämmerei liegen auch  bereits Anträge auf Verkauf von Bauplätzen aus diesem Baublock vor. Für  den Baublock werden zunächst die aus der  anliegenden Zeichnung ersichtlichen neuen Straßen erforderlich.“24
 Von einem Ortsteil Brinckmansdorf war aber in der Öffentlichkeit bis  dato noch keine Rede. Woher die Idee für diese Benennung stammte, war lange Zeit  unklar, weil Unterlagen darüber nicht aufgefunden werden konnten. Schließlich  wurde man an durchaus ungewöhnlicher Stelle fündig.25 Der verdienstvolle Rostocker Archivar Ludwig Krause vermerkte bereits Mitte  Oktober 1920 in seinem Allgemeinen Tagebuch eine Zusammenkunft doch  einflussreicher Herren: „Mit  Stadtingenieur Bühring und Stadtarchivar Dr. Dragendorf zusammen haben wir  heute im Ratsarchiv für die auf der Stadtfeldmark neu angelegten Straßenzüge  folgende Namen zum Vorschlage gebracht.“26 Hinweise auf die neue Siedlung im Osten der Stadt finden sich vorerst nicht.  Anfang 192127 hingegen gibt es einen grundsätzlichen Bezug 28: „Auch zwischen der Ribnitzer Eisenbahn  und den Cramonstannen sollen Straßen für Kleinwohnungen angelegt werden. Dafür  wurden …“ Hier bricht die Aufzeichnung ab und es ist eine Skizze eingefügt,  die durch folgende Bezeichnungen erläutert wird:
 „1. Am  Cramonsberg (nach dem Flurnamen)
 2. Kirchweg =  der Kirchweg Riekdahl-Kessin
 3. Koppmannstraße nach Stadtarchivar Dr. Karl Koppmann, der sein Stammlokal im Einsiedler29 hatte
 4. Kindstraße =  nach dem alten Gastwirt Kind, dem Begründer & Erbauer des Einsiedlers“
 Hinsichtlich der Namensgebung aber hat folgende Notiz wohl entscheidende  Bedeutung: „NB. Bei einer neuen  Besprechung Anfang 1921 ist für diese ganze Kolonie der Name „Brinkmannsdörp“ gewählt und statt obiger Straßennamen lauter Namen aus Brinkmanns Werken &  für die Kolonie an der Schutower Grenze der Name Reutershagen. LKr.“30
 Diese „internen“ Überlegungen sind dann offensichtlich lanciert und auf  den bürokratischen Weg gebracht worden. Denn am 13 April 1921 war in der  „Rostocker Zeitung“ über die Stadtverordnetensitzung vom 11. des Monats zu  lesen: „Straßennamen. Der Rat bittet  ferner nachstehende Vorschläge des Vermessungsamtes betr. Bennennung der jetzt  entstehenden Stadtteile und Straßen zuzustimmen. Der Vorortsname  Rostock-Brinckmansdorf wird in Vorschlag gebracht für die Siedelung auf  Riekdahler und Kassebohmer Gebiet. Als Wegenamen werden in Vorschlag gebracht  Namen aus Brinckmans Werken.“31
 Die Vorschläge waren dem Stadtparlament am 2. April als Vorlage  zugeleitet worden.32 Dieses genehmigte offensichtlich in der Sitzung am 11. des Monats die  Namensvorschläge für verschiedene neue Siedlungen am Stadtrand, unter denen  sich auch die im Entstehen begriffene Gründung beiderseits der Tessiner  Chaussee befand. Die offizielle Veröffentlichung vom 19. April 1921 lautete: „Für neu angelegte Straßen und Siedlungen  sind folgende Benennungen beschlossen worden: …. D. Rostock-Brinckmansdorf (die Siedlung auf Riekdahler und Kassebohmer  Gebiet)
 1. Kaspar Ohmweg  (Weg am Hang diesseits der „Neuen Anlagen“), 2. Peter Lurenzweg (Weg an der Westgrenze  der „Neuen Anlagen“), 3. Eikaterweg (Weg an der Ostgrenze der „Neuen Anlagen“),  4. Greten Weschenweg (erste Querstraße zur Tessiner Chaussee jenseits der  „Neuen Anlagen“), 5. Unkel Andresweg (zweite Querstraße zur Tessiner Chaussee  jenseits der „Neuen Anlagen“), 6. Vagel Griepweg (Parallelweg zur Tessiner  Chaussee), 7. Vagel Griepplatz  (Platz  zwischen Kaspar Ohmweg und Vagel Griepweg), 8. Zorenappelweg (Verbindungsweg  zwischen 4.und 5). Die kleine Siedlung an der Südseite der Tessiner Chaussee  behält den Namen „Kriegerheimstätten“. Gegeben im Rate zu R o s t o c k , den  19. April 1921“
 Ganz amüsant und Illustration zu der in der Stadt geführten Diskussion  zu den Brinckmansdorfer Straßennamen ist eine Randerscheinung, die sich in der  Tagespresse widerspiegelt. In der „Rostocker Zeitung“ erschienen seinerzeit  satirisch gemeinte „Sonntagsbetrachtungen des Rentiers Klänmeier“. In der  Ausgabe vom 16. April 1921 war dort ein sicher fingierter Brief von einem  Teitje Plietsch an den Rentier abgedruckt: „Min  lew Herr Klänmeier! Disse Dag heff ick in de ´Rostocker Zeitung´ lest, dat uns`  ol See- un Hannelsstadt sick ganz bedüdend nach alle Himmelsrichtungen hen  vergrötern will, un wi dorum ´ne ganze Reig nige Straten un Plätze kriegen  warrn. … In dat tokünftige John Brinckmansdörp   sall dat ok eenen ´Knallerballerweg´ geben. Dat find´t  ik nu sihr hübsch, un würd ick och noch een ´Klänhamelplatz´  vorslagen un ´Lurwig Sunkohlweg´. Alle beid wier´n doch ok berühmte Rostocker  Persönlichkeiten.“33
 Einen Knallerballerweg gab es vorerst in Brinckmansdorf nicht. Diese  Namensvergabe blieb dort für die Neubauten der 80er Jahre vorbehalten.
 Die Taufe des neuen Vorortes war damit vollzogen. Wie man sehen kann,  ist die Bezeichnung in der hochdeutschen Variante für die gesamte Siedlung  eindeutig. Gleiches kann man von den Straßennamen wohl nicht sagen. Ausweislich  der Akten aus den folgenden Jahrzehnten offenbaren diese eine große  Unsicherheit hinsichtlich der korrekten Schreibweise. Ganz sicher aber war sich  der Rat, wem die nun vollzogene Taufe des neuen, im Entstehen begriffenen  Stadtteils, umgehend mitzuteilen wäre. Das Stadtarchiv bewahrt einen  Briefentwurf  des Rates vom 28. April  1921 „Zu schreiben an Herrn Kommerzienrat  Brinckman, Harburg.a./d. Elbe“, also an den dort ansässigen Sohn John  Brinckmans, auf dem vermerkt ist, dass er „durch  den Ratsdiener zur Post gegeben“ wurde. Der wohl vom Bürgermeister  unterzeichnete Brief lautete:
 „Hochgeehrter  Herr Kommerzienrat! Es ist uns eine aufrichtige Freude, zu Ihrer Kenntnis zu  bringen, dass Rat und Stadtverordnetenversammlung beschlossen haben, das  Andenken Ihres Vaters, dem bereits ein Brunnen in unserer Stadt geweiht ist,  durch Verleihung des Namens Rostock-Brinckmansdorf  an die bei den neuen Anlagen an der Tessiner  Chaussee zu schaffenden Siedelung, zu ehren. Die Wegenamen dieser  Siedelung  werden ausschließlich aus den  Werken Ihres Vaters entnommen werden. So wird das Andenken  an unseren großen Rostocker Dichter, welches  im Herzen aller Rostocker für alle Zeiten sicher bewahrt ist, auch äußerlich  lebendig erhalten werden. Wir hoffen, dass die von uns als Zeichen des  Dankes  und der Verehrung der alten  Vaterstadt John Brinckman´s  gefassten  Beschlüsse auch bei Ihnen  als dem Sohn  freudigen Anklang finden werden.“
 Diese Hoffnung war berechtigt, wie aus der handschriftlichen Antwort aus  Harburg vom 9. Mai hervorgeht:
 „Hochgeehrter Herr  Dr. Heydemann! Erst heute komme ich durch Krankheit verhindert dazu, Ihnen für  Ihre liebenswürdige Mitteilung, dass Rat und Stadtverordnetenversammlung von  Rostock beschlossen haben, meinen Vater noch nach seinem Tode durch Verleihung  des Namens „Brinckmansdorf“ in den neuen Rostocker Anlagen weiter zu ehren und  dass auch die Wegenamen dieser Siedelung ausschließlich aus den Werken meines  Vaters genommen werden sollen, zu danken.“
 Den Bürgermeister Heydemann wird darüber hinaus die Ankündigung einer  Spende „als kleines Zeichen meines Dankes  und meiner Verehrung der alten Heimatstadt meines Vaters“  erfreut haben. Wenig später erging dann auch  die Mitteilung aus Harburg, dass 1000 Mark „auf  Conto zur Errichtung eines Ehrendenkmals für die gefallenen Krieger auf  dem  neuen Rostocker Friedhof“ überwiesen wurden.
 Allgemeingut war die Bezeichnung Brinckmansdorf aber noch nicht. Selbst  in der Verwaltung offenbarten sich hier Unsicherheiten.34 In Unterlagen der Kämmerei heißt es Ende Mai 1921 noch immer Riekdahl, Ende  Juni immerhin schon „Riekdahl (Brinckmansdorf)“. Die für die Baufinanzierung  wichtige Amtsstelle für Baukostenzuschüsse verwendet ab Jahresmitte die  korrekte offizielle Bezeichnung Rostock-Brinckmansdorf, die sich von da an  allgemein durchsetzte.
 Für die weitere Entwicklung der Stadtrandsiedlung im Osten wurden dann  Anfang 1922  Rahmenbedingungen fixiert. Der  Mecklenburg-Schwerinsche Verwaltungsrat bestätigte am 13. Februar 1922 eine  dort eingebrachte „Ortssatzung der Stadt Rostock betreffend Sonderbauordnung  für den Baublock Flb. Abt. VII, Nr. 3 des Vorortes Rostock-Brinckmansdorf“.  Diese hielt fest: „1. Art der  Bebauung. Die Grundstücke sind in offener Bauweise mit Ein- und  Zweifamilienhäusern zu bebauen. Die Anlage von Doppelhäusern ist zugelassen, jedoch  darf jedes Grundstück nur mit einem einzigen Wohnhaus bebaut werden. Nebenanlagen  wie Lauben, Terrassen, Gewächshäuser, Autogaragen pp. sind zugelassen.“35
 Die für die Entstehung und Entwicklung Brinckmansdorfs gegebenen  Rahmenbedingungen wurden in den seinerzeit verbreiteten, vom Berliner  DARI-Verlag betreuten Publikationen „Deutschlands Städtebau“ gekennzeichnet,  die ein vielgestaltiges Bild auch der Stadt an der Warnow vermitteln. In den  vom Rat der Seestadt Rostock herausgegebenen Bänden „ROSTOCK“ äußerte sich der  populäre Architekt und damalige Stadtbaudirektor Gustav Wilhelm Berringer in  den Ausgaben von 1922 und - geringfügig verändert - 1927 zum städtebaulichen  Umfeld unter dem Titel „Stadterweiterung und Siedlungen“.36 Unter dieser Rubrik kennzeichnet er die Ausgangslage:„Die durch den Krieg hervorgerufene wirtschaftliche Lage erforderte in  den baulichen Entwicklungsfragen Rostocks eine zeitgemäße Umformung und eine  Anpassung der Stadterweiterungspläne an neue Aufgaben, neben denen Erfordernisse  kommunalpolitischer und städtebaulicher Natur bestimmend einhergingen. Unter  Berücksichtigung dieser Umstände wurden die schon vor und während des Krieges  unter Leitung einer einheitlichen Stadterweiterungsorganisation in Arbeit  genommenen Bebauungspläne überprüft und abgeändert; die Stadterweiterungen  wurden insbesondere mit einer weitgehenderen Lösung von Siedlungs- und  Gartenstadtfragen in einem Generalbebauungsplan zusammengezogen, der Rostock  und seine umfangreichen vor den Toren der Stadt liegenden Stadtfeldmarksgebiete  umfasste. Der Flächeninhalt dieses zum weitaus größten Teile in städtischem  Besitz befindlichen Geländes, das von vornherein eine brauchbare Grundlage für  praktische Kleinwohnungsarbeit bot, beträgt rund 1500 ha. Neben dem Ausbau bereits  erschlossener Baublöcke und Stadterweiterungsteile, die sich unmittelbar an die  bebauten Zonen anschließen, neben der Bereitstellung umfangreichen Geländes für  Industriezwecke im Anschluss an die Anlage eines neuen Güterbahnhofes in  Rostock-Bramow, neben der Schaffung neuer Verkehrsadern und Bahnhofsanlagen  verlangten die Aufgaben, die der während des Krieges und nach Beendigung  desselben im deutschen Volke immer stärker sich festsetzende Siedlungsgedanke  stellte, neue Lösungen und Abkehr von früheren, nunmehr überholten Leitsätzen.  Die Hauptmaßnahmen mußten sich daher auch der Siedlungsbewegung zuwenden, die  seit Jahren schon und nicht erst seit der Revolution von Seiten der städtischen  Körperschaften gefördert und in entsprechende Planungen umgesetzt waren, deren  Ausführung dann allerdings in Folge des Bauverbots während des Krieges und  infolge des damals herrschenden Mangels an Bauhandwerkern und Baumaterialien  unterbleiben mußte und erst nach dem Kriege eine tatkräftige Förderung erfahren  konnte. Den Anstoß zu dieser Förderung gab nicht zu letzt die auch in Rostock  sich entwickelnde starke Wohnungsnot. Die Aufgaben, die die Kleinsiedlung  einerseits und die Bekämpfung der Wohnungsnot andererseits bilden, sind  allerdings grundverschiedener Art und dürften keineswegs miteinander verquickt  werden. Die Siedlungen allein vermögen der großen Wohnungsnot nicht abzuhelfen,  und es heißt dem Siedlungsgedanken Abbruch tun, will man ihn als einziges  Mittel gegen die Wohnungsnot anwenden.“37Vor diesem Hintergrund kam er dann auf  die Konsequenzen für die Stadtverwaltung zu sprechen: „Es verblieb daher der Stadt, die, wenn auch unter eigenen großen  Opfern, von der Sorge der schnellen Beschaffung möglichst vieler Wohnungen  hiermit befreit war, vorerst allein die Förderung der Kleinsiedlung und deren  Ausbau mit Flachbau, bis dann die gute Aufnahme, die die von der Stadt ins Werk  gesetzte Siedlungstätigkeit bei den zahlreich sich meldenden Siedlern fand,  auch den Privatunternehmer zu neuen Taten trieb. Auf diese Weise entstanden  nach den P1änen des Verfassers vor den Toren Rostocks fünf Siedlungen. Auf eine  in Damerow in städtischer Regie erbaute Kleinsiedlung folgte auf dem  benachbarten Gelände des alten Exerzierplatzes eine Privatunternehmung mit Ein-  und Zweifamilienhäusern. Weiter ließ der Ausbau des Industriegeländes im Westen  der Stadt dort auf Bramow, Barnstorfer Gebiet bei Schutow eine Arbeitersiedlung  - Reutershagen benannt - emporwachsen, die bereits mehr als die Hälfte der in  der Planung vorgesehenen Wohnhäuser aufweist. Die Gartenstadtgenossenschaft  erwarb auf der Barnstorfer Feldmark ein 20 ha großes Gelände, dessen Bebauung  ebenfalls begonnen ist und tatkräftig gefördert wird. Im Osten der Stadt hat  sich auf Riekdahler und Kassebohmer Gebiet im Anschluß an eine bereits  fertiggestellte Kriegerheimstättenkolonie eine Kleinsiedlung entwickelt, die  den Namen Brinckmansdorf erhalten hat. … Die Ausführung aller dieser Siedlungen  geht vor sich unter behördlicher Aufsicht bei Zusicherung weitgehender  Bauerleichterungen. Zur Verminderung der Herstellungskosten trägt die Stadt  außerdem durch Hergabe billigen Baulandes, durch teilweise Bereitstellung von  Holz zu niedrigen Forsttaxen aus eigener umfangreicher Forst und durch  Beteiligung an den Bauzuschüssen bei. Fast sämtliche Siedlungen sind an  vorhandenen Verkehrsstraßen errichtet, an denen als Randstraßen natürlich  zuerst die Bebauung einsetzte, während mit Anwachsen der Bauanträge die  Innenflächen zur Aufschließung gelangten. Die hierfür erforderlichen neuen Wege  und Straßen sind in einfacher, sparsamer Ausführung projektiert und angelegt.  Bei der Aufteilung des Geländes ist für alle Siedlungen davon ausgegangen, die  Grundstücksgrößen für einen Haustyp nicht zu groß zu halten …, da in  unmittelbarer Nähe der Siedlungen, unter Beachtung des Prinzips der Dreiteilung  des Siedlungsbodens in Hausgrundstück, Gartenland und Pachtacker, Pachtland für  die Siedler zur Verfügung gestellt wird. … Fast bei allen Siedlungen ist als  Haupttyp das Doppelwohnhaus gewählt, als bester und billigster  Siedlungshaustyp, der eine größere und zusammenhängende Gartenfläche und eine  gute Angliederung der Ställe gestattet. Die Grundrißform ist durchweg die  gleiche, mit Ausnahme weniger Häuser, in denen auf Wunsch der Siedler  Wohnküchen angeordnet wurden.“ Schließlich  äußerte sich der planende Stadtbaudirektor noch zu den wirtschaftlichen  Voraussetzungen für den Bau der Eigenheime und das vorgesehene Lebensumfeld der  Siedler: „In gleichem oder größerem  Umfange … wurden Kleinwohnungshäuser in der Gartenstadt Barnstorf und in der  Siedlung Brinckmansdorf ausgeführt. Die Grundstücke der Gartenstadt Barnstorf  schwanken zwischen 50 qm und 1550 qm, diejenigen der letztgenannten  Kleinsiedlung betragen im Durchschnitt 800 qm, während die benachbarte  Kriegerheimstättenkolonie pro Wohnung 1500 qm Grundstücksgröße aufweist. … Die  schwindelnde Höhe der Baupreise machte es bei den aufs Tiefste darniederliegenden  wirtschaftlichen Verhältnissen unmöglich, die heutige Wohnungsnot auch nur  einigermaßen durch Neubauten zu lindern , wie es ursprünglich geplant war;  vielmehr wird zur Lösung der immer brennender werdenden Wohnungsfrage auch die  weitere Beschlagnahme von Wohnungen mit Energie durchgeführt werden müssen. Die  hierdurch hervorgerufenen schlechten Wohnungszustände wird sicher dem  Siedlungsgedanken neue Nahrung zuführen. Aber nicht die Wohnungsnot, sondern  das Bestreben, mitzuarbeiten an der Gesundung unserer Wirtschaft, und das  Verlangen nach Sicherstellung der eigenen Existenz wird einen großen Teil aller  Schichten des Volkes allmählich zu Siedlern zu machen. Die Werbekraft des  Siedlungsgedankens liegt doch in der Aussicht auf Selbstversorgung und auf  eigenen Besitz an Wohnung und Boden. Auf dem Besitz einer solchen eigenen  Freifläche und auf der Ermöglichung einer kleinen Eigenproduktion beruht eben  die wirtschaftliche und hygienische Überlegenheit des Kleinhauses! Hier  vorbereitend zu wirken, war eine der Hauptaufgaben der Stadterweiterung. Der  Erfolg fehlte auch nicht; denn für alle Siedlungen liegen weitere zahlreiche Kauf-  und Bauanträge vor, so dass mit ein er hoffnungsvollen stetigen Entwicklung der  Siedlungen zu rechnen ist, die später als ein Kranz blühender Gartendörfer die  Peripherie der Stadt einsäumen werden!“38
 Diese hoffnungsvolle Erwartung hat sich weitgehend erfüllt. Auch wenn  die Zeit manche Veränderung des Konzepts brachte, hat sich Berringers Vision  verwirklicht. Brinckmansdorf hatte bis zum Zweiten Weltkrieg eine  kontinuierliche Entwicklung vor sich. Und auch nach diesem Krieg vollzog sich  sein Ausbau erfolgreich weiter. Und die neuen Wohnsiedlungen im heutigen  Ortsteil Brinckmansdorf, vor allem Brinckmanshöhe und Kassebohm, stellen  gegenüber dem, was man vielleicht heute „Alt- Brinckmansdorf“ nennen könnte,  eine weitere bedeutende Phase der Erweiterung dar.39
 
              
                   1 Siehe hierzu Pelc, Ortwin: Rostock wird Großstadt,  Stadtplanung und Wohnungsbau in den 1920er und 1930er Jahren, in: Ders. (Hrsg.): 777 Jahre Rostock, Neue  Beiträge zur Stadtgeschichte, Rostock 1995, S. 211 ff., der allerdings  Brinckmansdorf weitgehend unberücksichtigt lässt.
  2 Siehe Stier, Friedrich Franz: Die Gartenstadt  Rostock, Rostock o. J. (1915) und Ders.:  Die Gartenstadt Rostock(2. Teil). Ein Beitrag zur Rostocker Stadtgeschichte,  Rostock o. J. (1919). 
                Klein">3 Ebd. (1915), S. 3. 
                6 AHR, 1.3.1.Vereine,  Leichen- und Witwenkassen, Veranstaltungen, Jubiläen, Nr. 121. Dieser Verein  einflussreicher Rostocker Bürger konstituierte sich 5. Juni 1905. Deren  Anliegen wird deutlich aus den „Satzungen der Gemeinnützigen Gesellschaft zu  Rostock. § 1, Zweck, Name, Sitz, Eintragung. Der Zweck der Gesellschaft besteht  in der Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit im weitesten Sinne. Die  Gesellschaft beschränkt sich nicht auf einzelne bestimmte Gebiete, sondern zielt  auf das geistige, sittliche und wirtschaftliche Leben Rostocks und seiner  Umgebung. Eine Tätigkeit auf politischem Gebiet bleibt ausgeschlossen. Die  Gesellschaft führt den Namen: Gemeinnützige Gesellschaft zu Rostock; sie hat  ihren Sitz in Rostock und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.“ 
                7 AHR, 1.1.3.12.  Bürgermeister und Rat: Kriegswesen, Nr. 788. Eine undatierte Ausarbeitung  (entstanden ca. 1944/45), „25 Jahre Kriegerheimstättenstiftung“, geht als  auslösendem Moment von einem Aufruf von Generalfeldmarschall Hindenburg 1917  „zur Gründung von Kriegerheimstätten, die als Rentengüter den aus dem  Weltkriege heimkehrenden Kriegern verliehen werden sollten“ aus, und liegt  damit falsch. Der ebd. erwähnte Besuch des Rostocker Kaufmanns Justus Susemihl  in der Firma J.P. Schomann, Rostock einer Ausstellung mit Entwürfen von  Kriegerheimstätten in Frankfurt/Main hingegen, kann durchaus fördernd und  aktivierend gewirkt haben. 
                11 AHR, 1.1.17. Geistliches  Ministerium und Superintendentur, Nr. 157, Brief vom 10.03.1917. 
                12 AHR 1.1.3.12 .(wie Anm.  7). 
                13 Ebd. Interessant ist eine  Ergänzung des § 1 „Die Zuweisung einer Heimstätte an Angehörige des in Absatz  1) und Absatz 2) bezeichneten Personenkreises hat zur Voraussetzung, dass dem Vorstand  der Nachweis rein arischer Abkunft erbracht wird.“, Sie findet sich in AHR,  3.13.3, Chroniksammlung, Brinckmansdorf, Nr. 6/4 Brinckmansdorfer Chronik  1920-1980 (ohne Verfasser), darin Abschrift der Satzungen der Rostocker  Kriegerheimstättenstiftung, August 1930; das Datum ist sicher falsch und vom  Inhalt her eher aus der NS-Zeit stammend. 
                14 AHR, 1.1.3.22.  Bürgermeister und Rat: Bauwesen, Versorgungsbetriebe, Nr. 549. 
                15 Siehe dazu Keipke, Bodo: Stadtentwicklung zwischen  Tradition und Moderne, in: Schröder,  Karsten (Hrsg.): Rostocks Stadtgeschichte von den Anfängen bis in die  Gegenwart, Rostock 2013, S. 218. 
                16 Das Ganze in AHR,  1.1.3.12. (wie Anm. 7). 
                17 AHR, 1.1.3.19.  Bürgermeister und Rat: Kämmerei- Hospital- und Forstverwaltung, Nr. 811. 
                18 Siehe Keipke, Bodo: Notizen zu Brinckmansdorf,  Ms. eines Vortrags beim „Treffpunkt Stadtarchiv“ am 24. 10. 2013, S.1. 
                21 AHR, 1.1.3.18.  Bürgermeister und Rat: Stiftungen und Legate, Nr. 115, hiernach das Folgende. 
                22 AHR, 1.1.3.19 (wie Anm.  17). 
                23 Übrigens dabei fälschlich  als Kassebohmer Gebiet deklariert. 
                24 AHR, 1.1.13. Bauamt, Nr.  1949. 
                25 Den Hinweis auf diese  wichtige und bisher einzige Quelle verdanke ich dem Rostocker Stadtarchäologen  Ralf Mulsow. 
                26 AHR, 1.4.17. Familie  Krause, Nr. 166, S. 275. 
                27 Ein genaues Datum gibt  Krause nicht an. 
                28 AHR, 1.4.17. (wie Anm.  26), S. 285. 
                29 Name des beliebten  Ausflugslokals im Stadtwald. 
                30 AHR, 1.4.17. (wie Anm.  26), S. 283 ff. 
                31 AHR, 1.4.17. (wie Anm.  26), S. 293 (Rs); auch – weniger umfangreich – in Nr. 237, Ausschnitt der RZ  vom 13.04.1921. 
                32 Der ganze Vorgang in AHR,  1.1.3.22. (wie Anm. 14). 
                33 AHR, 1.4.17. Familie  Krause, Nr. 237. 
                34 Siehe hierzu AHR,  1.1.3.19. (wie Anm. 17). 
                35 AHR, 1.1.3.19.  Bürgermeister und Rat: Kämmerei- Hospital- und Forstverwaltung, Nr. 755. 
                36 Deutschlands Städtebau.  Rostock, Berlin 1922 und 1927, S . 41 ff. resp. S. 33 ff. 
                37 Deutschlands Städtebau.  Rostock, Berlin 1922, S. 41. 
                40 Mit Blick auf das mit dem  100. Geburtstag Brinckmansdorfs nahende Jubiläum hat sich aus Bürgern des  Rostocker Ortsteils eine Interessengemeinschaft gebildet, die sich mit dessen  Geschichte befasst. Vielfältige Ergebnisse dieser Bemühungen finden sich im  Internet auf der Website www.brinkmansdorf.de. |  |  |