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Brinckmansdorf - Geburt und Taufe eines Rostocker Stadtteils
von Joachim Lehmann
Die Geschichte des östlichen Stadtteils Brinckmansdorf ordnet sich ein in die Entwicklung der Stadt Rostock zwischen den beiden Weltkriegen des 20.Jahrhunders, welche die Stadt an der Warnow Mitte der 1930er Jahre zu einer Großstadt werden ließ.1
Pelc machte auf die grundsätzlichen Rahmenbedingungen aufmerksam und erwähnte dabei die sogenannte Gartenstadt-Idee. In diesem Zusammenhang hat es in Rostock offensichtlich eine bemerkenswerte Kontroverse gegeben, die unmittelbar vor Kriegsausbruch 1914 entflammte und 1918/19 wieder aufgenommen wurde.2 Friedrich Franz Stier plante damals in Damerow bei Rostock eine Gartenstadt. Sie sollte, nach seinen Worten „die Forderung der Menschen nach einem Eigenheim und nach einem möglichst billigen und gesunden Eigenheim verwirklichen und zwar in erster Linie für Minderbemittelte“ in die Tat umsetzen.3 Dafür appellierte er an die Stadtoberen: „Eine kluge Stadtverwaltung … muß die Erweiterung Rostocks zielbewusst in die Hand nehmen. Dazu kommt noch eine neue Bewegung, die durch ganz Deutschland augenblicklich geht. Sie schafft dem Gedanken Raum, dass die heimkehrenden Krieger ein Recht auf eine Heimstätte haben und dass das von ihnen verteidigte Reich ihnen die Erwerbung eines solchen durch Übernahme von Garantien oder Darlehen bis zu 9/10 des Barwertes ermöglichen soll. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Bewegung ihr Ziel, nämlich die reichsgesetzliche Festlegung erlangt. Dann ist die Möglichkeit geboten, eine Menge Eigenheime zu schaffen. Dazu will die Gartenstadt helfen.“4 Unter den Zeitumständen von 1915 äußerte er die Hoffnung, „dass die beteiligten Faktoren, E. E. Rat und Bürgerschaft, sich den Forderungen der Zeit nicht verschließen werden. Dann sind bei Friedensschluß alle Vorarbeiten gemacht, und der erste Spatenstich kann zu einem Unternehmen getan werden, das im Auge hat das Glück und die Wohlfahrt der Seestadt Rostock.“5 Von Brinkmansdorf ist bei Stier noch kein Wort zu lesen.
Aber derartige, hier erwähnte sogenannten Kriegerheimstätten, die ab 1919 südlich der damaligen Tessiner Chaussee entstanden, gelten zu Recht als die Keimzelle für die jetzt, stadtauswärts beiderseits dieser Ausfallstraße liegende Siedlung des heutigen Rostocker Ortsteils Brinckmansdorf. Was verbirgt sich hinter diesem Begriff und wie und wann sind sie entstanden?
Das Rostocker Stadtarchiv bewahrt Unterlagen, aus denen sich solche Fragen beantworten lassen. Ab Sommer 1915, also zum Ende des ersten Jahres des damaligen Weltkriegs, sind Bemühungen unterschiedlichster Organisationen, Vereine und anderer Einrichtungen dokumentiert, um Soldaten und Kriegsopfern Unterstützung zu gewähren. Die Reaktionen auf derartige Vorstellungen waren überwiegend positiv, teils aber – in der Regel aus wirtschaftlichen Interessen heraus – auch ablehnend.
Eine eindeutig fördernde Haltung nahm im Sommer 1916 die Gemeinnützige Gesellschaft zu Rostock6 ein. Am 10. Juni wandte sie sich an den Rat und formulierte die grundsätzliche Position einflussreicher Rostocker Bürger.7 Ausgehend von der „Dankesschuld gegen unsere Krieger“ habe man die Frage der Kriegerheimstätten beraten. „Die Erörterungen haben zu dem Ergebnis geführt, für sofortige Inangriffnahme und Ausführung des Planes einzutreten – also vor und unabhängig von dem Erlaß eines Reichsgesetzes ….“ hieß es in dem Schreiben. Man verwies auf erfolgreiches Bemühen um die notwendige Finanzierung durch Spenden und günstige Darlehen. „Über alle weiteren Einzelheiten bitten wir E.E. Rat, mit uns in Verhandlungen treten zu wollen – wir denken insbesondere an die Gründung einer Kriegerheimstättenstiftung ….“ Abschließend drängte man: „ E. E. Rat bitten wir nochmals, uns in unseren Bestrebungen, Heime für unsere tapferen Krieger zu schaffen, wohlwollend fördern zu wollen.“
Offensichtlich entstand dann wohl auf Betreiben der Gemeinnützigen Gesellschaft eine „Kommitte zur Förderung der Gründung von Kriegerheimstätten“, die sich wegen der Gründung entsprechender Wohnungen am 19. Juli 1916 an den Rostocker Rat wandte8. Es wurde über eine Besprechung berichtet, die sich auf eine Ratsverfügung vom 19. Juni bezog und teilte mit: „Man hielt die für Rostock angebahnte Lösung der Schaffung von Kriegerheimstätten, die sich vor und unabhängig von dem etwaigen Erlaß eines Kriegerheimstättengesetzes auf gemeinnütziger Grundlage vollziehen soll, für äußerst glücklich – soll doch – wenn auch in bescheidenem Rahmen – mitgearbeitet werden an der auf Hebung der Gesundheit, der Wehrkraft und der Sittlichkeit des deutschen Volkes hinzielenden großen Aufgabe, den Deutschen Kriegern auf heimatlichem Boden ein Familienheim – eine Wohn- und Arbeitsstätte zu schaffen.“
Aus dem Kontext der überlieferten Akten ist ersichtlich9, dass verschiedene Standorte zu Diskussion standen unter denen das Kassebohmer Gelände – der Standort an der Tessiner Chaussee – noch nicht vorgesehen war. Gut zwei Wochen später entschied die Bürgervertretung am 4. August zur Sache: „Wir genehmigen die Vorlage betreffend Gründung von Kriegerheimstätten, behalten uns aber im Einzelnen unsere Entscheidungen vor.“10 Die erwähnte Kommitte übermittelte am 25. September 1916 dann dem Rat einen Entwurf der Satzungen für eine Rostocker Kriegerheimstättenstiftung bei dem man sich auf eine Ratsverfügung vom 19. September bezog.
Ein halbes Jahr später finden sich Stellungnahmen von kirchlicher Seite zur Frage der Errichtung von Kriegerheimstätten.11 Im März 1917 unterrichtete der Oberkirchenrat in Schwerin den Rostocker Superintendenten Voss über eine Rundverfügung, in der zu lesen war: „Auch in Mecklenburg ist die Errichtung von Kriegerheimstätten in Aussicht genommen. Nähere Beschlüsse darüber sind noch nicht gefasst, …, und zwar vornehmlich in den Städten oder in der Nähe der Städte, die Hergabe von Grund und Boden zur Erbauung von Wohnhäusern mit Garten in Frage. Zur Ausführung dieses für die Weiterentwicklung unseres Volkstums bedeutsamen Planes werden auch die Kirchen und nicht minder die kirchlichen Stiftungen des Landes helfen müssen.“ Gleichzeitig aber wurde Voss bedeutet: „Der Oberkirchenrat nimmt an, dass die Verfügung auf Rostock keine Anwendung finden kann.“ Ungeachtet dessen gingen die Dinge indes voran, denn am 8. August 1917 erging eine Landesherrliche Bestätigung der „Satzungen der Rostocker Kriegerheimstättenstiftung“.12 Die Satzungen definierten in den Eingangsparagraphen eindeutig den Zweck der Stiftung:
„§ 1 Um für bedürftige Krieger, insbesondere Kriegsbeschädigte oder deren Angehörige, auf heimatlichem Boden Heimstätten zu schaffen, in denen sie eine gesicherte Wohn- und Arbeitsstätte finden sollen, ist auf Anregung der Gemeinnützigen Gesellschaft die Rostocker Kriegerheimstättenstiftung gegründet worden.
§ 2 Das Vermögen der Stiftung besteht:
a) aus Kapitalien, die aus freiwilligen Gaben gesammelt werden;
b) aus Liegenschaften, die von der Stadt Rostock unentgeltlich und lastenfrei zur Verfügung gestellt und im Grundbuch auf die Stiftung übertragen werden.“13
Konkrete Überlegungen im Stadterweiterungskomitee berücksichtigten das Areal um die Tessiner Chaussee vorerst noch nicht. Das Protokoll einer Sitzung vom 4. Januar 1918, in der es zur Behebung und Milderung der Wohnungsnot um die „Anlage von Arbeiterkolonien“ ging, berücksichtigte Rostock-Dierkow, Rostock-Damerow und Rostock-Bramow. Von Planungen hinsichtlich des Kassebohmer Gebiets war nicht die Rede.14
Die Auswirkungen der zunehmend schwierigen Lage im dann letzten Jahr des Weltkriegs scheinen zudem die konkreten Planungen und vorbereitenden Arbeiten verzögert zu haben. Zu den Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung gehörte ohne Zweifel das territoriale Wachsen Rostocks. Nach dem Ersten Weltkrieg kamen im Zuge von Eingemeindungen auch Bartelsdorf, Kassebohm und Riekdahl im Juli 1919 zu Rostock, was die Verfügung über Grund und Boden möglicherweise erleichterte.15
Erst am 22. Juli 1919 wandte sich die Kämmerei der Stadt wegen der Bereitstellung eines Geländes für die Kriegerheimstättenstiftung an den Rostocker Rat und teilte mit: „Das Kuratorium der Kriegerheimstättenstiftung hat beantragt, dieser Stiftung das auf dem Lageplan vom 20. v.M. ersichtliche, 30700 qm große Gelände aus dem Gut Kassebohm südlich der Tessiner Chaussee und östlich der Kramonstannen zur Erbauung von 5 Doppelhäusern unentgeltlich zum Herbst d.J. zur Verfügung zu stellen. Die Kämmerei erbittet eine Beschlussfassung über den Antrag. Die Abnahme des bezeichneten Geländes aus der Pachtung zum Herbst d.J. steht nach Verhandlung mit dem Pächter nichts im Wege.“
Am 8. September 1919 beschloss daraufhin die Bürgervertretung: „Wir genehmigen die Vorlage betreff. Überweisung eines 30700 qm großen Baugeländes südlich der Tessiner Chaussee und östlich der Kramonstannen für die Kriegerheimstättenstiftung.“ Dieser Beschluss wurde der Kämmerei am 10. September übermittelt: „Die Kämmerei wird beauftragt, das weiter Erforderliche zu veranlassen, auch das Kuratorium der Kriegerheimstättenstiftung hiervon in Kenntnis zu setzen.“16
Am 17. Oktober wandte sich das Rostocker Stadterweiterungskomitee an den Rat in Sachen eines Bauplans für Rostock-Riekdahl: „In der Anlage überreichen wir dem Rat den Bebauungsplan A für einen Teil des Kämmereigeländes an der Tessiner Chaussee mit der Bitte um Genehmigung. Plan B bitten wir als geheim zu betrachten und nicht weiterzugeben.“17
Damit war nun das Gelände gegenüber den Kriegerheimstätten in Planung genommen. Die Stadtverordnetenversammlung bestätigte nach Beratung den Teilbebauungsplan A am 25. Oktober 1919. 18 Der Planteil B wurde unter Verschluss genommen. Danach scheint dann aber zügig mit dem vorgesehenen Bau begonnen worden zu sein. Im November unterrichtete der „Rostocker Anzeiger“ seine Leserschaft ausführlich über „Kriegerheimstätten in Rostock. Der Gedanke in Rostock Kriegerheimstätten zu errichten, ist schon in den ersten Kriegsjahren erwogen worden. Die gemeinnützige Gesellschaft hat den Plan verfolgt, und die Ausführung des Planes steht jetzt bevor. Die Errichtung geschieht nicht als kleine Rentengüter, die die Krieger erwerben müssten. Sondern die ganze Anlage wird als eine Stiftung errichtet, in der kinderreichen Kriegsbeschädigten, die in Rostock ihren Unterstützungswohnsitz haben, gegen geringes Entgelt auf Dauermiete ein Heim – bestehend aus einer Wohnstube, zwei Schlafstuben, Küche, Spülküche, Stallungen und 2000 bis 3000 Quadratmetern Land – vermietet werden soll. Den Grund und Boden hat die Stadt Rostock unentgeltlich hergegeben Die Baugelder sind von wohltätigen Stiftern teils unverzinslich, teils zu geringem Zinsfuß hergegeben worden. Die Stiftung wird von einem Kuratorium verwaltet, das aus zwei Mitgliedern des Rates, zwei Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und drei Mitgliedern der Gemeinnützigen Gesellschaft besteht. Die Bauten werden ausgeführt nach Entwürfen des Stadtbaumeisters Berringer. Die Bauleitung liegt in Händen des Architekten Diplom-Ingenieurs Spreckelsen, die Bauunternehmung geschieht durch die Firma Wulff & Stellmann. Die Fertigstellung ist für Ostern n.J. in Aussicht genommen. Vorläufig werden vier Doppelhäuser errichtet auf der Feldmark Kassebohm, östlich der Kramonstannen. Die Stiftung möge sich als ein segensreiches Dankeszeichen gegen unsere tapferen Krieger erweisen. Weitere Spenden zur Fortführung des Werkes sind erwünscht: die Vorschuß- und Sparbank hat sich zur Entgegennahme bereiterklärt.“19 Und bereits zu Beginn des folgenden Jahres 1920 vermeldete das Blatt den begonnenen Vollzug unter der Überschrift „Kriegerheimstätten“ mit folgender Information: „Mit dem Bau der Kriegerheimstätten auf der Feldmark des Gutes Kassebohm an der Tessiner Chaussee ist nunmehr begonnen worden. Von den fünf Einfamilien-Doppelhäusern, welche von einer U-förmigen Gruppe vereinigt werden sollen, sind bereits bei zwei Häusern die Grund- und Kellermauern aufgeführt, für das dritte Gebäude sind die Erdarbeiten fertiggestellt.“20
Der Entwurf für die vier Einfamilien Doppelhäuser stammte von dem damaligen Stadtbaudirektor Gustav Berringer21. Ein in der Gesamtplanung vorgesehenes Vierfamilienhaus, das auch noch 1920 nach einem Entwurf von Diplomingenieur Spreckelsen begonnen und fertig gestellt wurde, vervollständigte die Anlage, die sich um einen Platz mit Pumpe und Kinderspielplatz gruppierte, der von hierfür angepflanzten Pappeln begrenzt wurde. Zudem fanden rund um den Innenhof zwölf Birnenbäume – für jede Familie einen – ihren Platz. Bis zum Einzug der ersten Mieter verging dann auch nicht mehr allzu viel Zeit. Am 1. Mai 1920 zogen dann die ersten acht Familien in die Doppelhäuser ein.
Im Laufe des Jahres 1920 genehmigte auch die Stadtverordnetenversammlung am 25. Oktober Siedlungsbauten auf der Nordseite der Tessiner Chaussee, d. h. auf dem Riekdahler Gelände.22 Kurz vor Weihnachten 1920 arbeitete das städtische Bauamt dem Rat eine Information über den Infrastrukturbedarf bei der Bebauung der Nordseite23 der Tessiner Chaussee zu: „Für einen Teil des nebengenannten Geländes diesseits der neuen Anlagen [das meint den heutigen Wossidlopark – d.A.] ist ein Bebauungsplan aufgestellt worden. Nach Mitteilung der Kämmerei liegen auch bereits Anträge auf Verkauf von Bauplätzen aus diesem Baublock vor. Für den Baublock werden zunächst die aus der anliegenden Zeichnung ersichtlichen neuen Straßen erforderlich.“24
Von einem Ortsteil Brinckmansdorf war aber in der Öffentlichkeit bis dato noch keine Rede. Woher die Idee für diese Benennung stammte, war lange Zeit unklar, weil Unterlagen darüber nicht aufgefunden werden konnten. Schließlich wurde man an durchaus ungewöhnlicher Stelle fündig.25 Der verdienstvolle Rostocker Archivar Ludwig Krause vermerkte bereits Mitte Oktober 1920 in seinem Allgemeinen Tagebuch eine Zusammenkunft doch einflussreicher Herren: „Mit Stadtingenieur Bühring und Stadtarchivar Dr. Dragendorf zusammen haben wir heute im Ratsarchiv für die auf der Stadtfeldmark neu angelegten Straßenzüge folgende Namen zum Vorschlage gebracht.“26 Hinweise auf die neue Siedlung im Osten der Stadt finden sich vorerst nicht. Anfang 192127 hingegen gibt es einen grundsätzlichen Bezug 28: „Auch zwischen der Ribnitzer Eisenbahn und den Cramonstannen sollen Straßen für Kleinwohnungen angelegt werden. Dafür wurden …“ Hier bricht die Aufzeichnung ab und es ist eine Skizze eingefügt, die durch folgende Bezeichnungen erläutert wird:
„1. Am Cramonsberg (nach dem Flurnamen)
2. Kirchweg = der Kirchweg Riekdahl-Kessin
3. Koppmannstraße nach Stadtarchivar Dr. Karl Koppmann, der sein Stammlokal im Einsiedler29 hatte
4. Kindstraße = nach dem alten Gastwirt Kind, dem Begründer & Erbauer des Einsiedlers“
Hinsichtlich der Namensgebung aber hat folgende Notiz wohl entscheidende Bedeutung: „NB. Bei einer neuen Besprechung Anfang 1921 ist für diese ganze Kolonie der Name „Brinkmannsdörp“ gewählt und statt obiger Straßennamen lauter Namen aus Brinkmanns Werken & für die Kolonie an der Schutower Grenze der Name Reutershagen. LKr.“30
Diese „internen“ Überlegungen sind dann offensichtlich lanciert und auf den bürokratischen Weg gebracht worden. Denn am 13 April 1921 war in der „Rostocker Zeitung“ über die Stadtverordnetensitzung vom 11. des Monats zu lesen: „Straßennamen. Der Rat bittet ferner nachstehende Vorschläge des Vermessungsamtes betr. Bennennung der jetzt entstehenden Stadtteile und Straßen zuzustimmen. Der Vorortsname Rostock-Brinckmansdorf wird in Vorschlag gebracht für die Siedelung auf Riekdahler und Kassebohmer Gebiet. Als Wegenamen werden in Vorschlag gebracht Namen aus Brinckmans Werken.“31
Die Vorschläge waren dem Stadtparlament am 2. April als Vorlage zugeleitet worden.32 Dieses genehmigte offensichtlich in der Sitzung am 11. des Monats die Namensvorschläge für verschiedene neue Siedlungen am Stadtrand, unter denen sich auch die im Entstehen begriffene Gründung beiderseits der Tessiner Chaussee befand. Die offizielle Veröffentlichung vom 19. April 1921 lautete: „Für neu angelegte Straßen und Siedlungen sind folgende Benennungen beschlossen worden: …. D. Rostock-Brinckmansdorf (die Siedlung auf Riekdahler und Kassebohmer Gebiet)
1. Kaspar Ohmweg (Weg am Hang diesseits der „Neuen Anlagen“), 2. Peter Lurenzweg (Weg an der Westgrenze der „Neuen Anlagen“), 3. Eikaterweg (Weg an der Ostgrenze der „Neuen Anlagen“), 4. Greten Weschenweg (erste Querstraße zur Tessiner Chaussee jenseits der „Neuen Anlagen“), 5. Unkel Andresweg (zweite Querstraße zur Tessiner Chaussee jenseits der „Neuen Anlagen“), 6. Vagel Griepweg (Parallelweg zur Tessiner Chaussee), 7. Vagel Griepplatz (Platz zwischen Kaspar Ohmweg und Vagel Griepweg), 8. Zorenappelweg (Verbindungsweg zwischen 4.und 5). Die kleine Siedlung an der Südseite der Tessiner Chaussee behält den Namen „Kriegerheimstätten“. Gegeben im Rate zu R o s t o c k , den 19. April 1921“
Ganz amüsant und Illustration zu der in der Stadt geführten Diskussion zu den Brinckmansdorfer Straßennamen ist eine Randerscheinung, die sich in der Tagespresse widerspiegelt. In der „Rostocker Zeitung“ erschienen seinerzeit satirisch gemeinte „Sonntagsbetrachtungen des Rentiers Klänmeier“. In der Ausgabe vom 16. April 1921 war dort ein sicher fingierter Brief von einem Teitje Plietsch an den Rentier abgedruckt: „Min lew Herr Klänmeier! Disse Dag heff ick in de ´Rostocker Zeitung´ lest, dat uns` ol See- un Hannelsstadt sick ganz bedüdend nach alle Himmelsrichtungen hen vergrötern will, un wi dorum ´ne ganze Reig nige Straten un Plätze kriegen warrn. … In dat tokünftige John Brinckmansdörp sall dat ok eenen ´Knallerballerweg´ geben. Dat find´t ik nu sihr hübsch, un würd ick och noch een ´Klänhamelplatz´ vorslagen un ´Lurwig Sunkohlweg´. Alle beid wier´n doch ok berühmte Rostocker Persönlichkeiten.“33
Einen Knallerballerweg gab es vorerst in Brinckmansdorf nicht. Diese Namensvergabe blieb dort für die Neubauten der 80er Jahre vorbehalten.
Die Taufe des neuen Vorortes war damit vollzogen. Wie man sehen kann, ist die Bezeichnung in der hochdeutschen Variante für die gesamte Siedlung eindeutig. Gleiches kann man von den Straßennamen wohl nicht sagen. Ausweislich der Akten aus den folgenden Jahrzehnten offenbaren diese eine große Unsicherheit hinsichtlich der korrekten Schreibweise. Ganz sicher aber war sich der Rat, wem die nun vollzogene Taufe des neuen, im Entstehen begriffenen Stadtteils, umgehend mitzuteilen wäre. Das Stadtarchiv bewahrt einen Briefentwurf des Rates vom 28. April 1921 „Zu schreiben an Herrn Kommerzienrat Brinckman, Harburg.a./d. Elbe“, also an den dort ansässigen Sohn John Brinckmans, auf dem vermerkt ist, dass er „durch den Ratsdiener zur Post gegeben“ wurde. Der wohl vom Bürgermeister unterzeichnete Brief lautete:
„Hochgeehrter Herr Kommerzienrat! Es ist uns eine aufrichtige Freude, zu Ihrer Kenntnis zu bringen, dass Rat und Stadtverordnetenversammlung beschlossen haben, das Andenken Ihres Vaters, dem bereits ein Brunnen in unserer Stadt geweiht ist, durch Verleihung des Namens Rostock-Brinckmansdorf an die bei den neuen Anlagen an der Tessiner Chaussee zu schaffenden Siedelung, zu ehren. Die Wegenamen dieser Siedelung werden ausschließlich aus den Werken Ihres Vaters entnommen werden. So wird das Andenken an unseren großen Rostocker Dichter, welches im Herzen aller Rostocker für alle Zeiten sicher bewahrt ist, auch äußerlich lebendig erhalten werden. Wir hoffen, dass die von uns als Zeichen des Dankes und der Verehrung der alten Vaterstadt John Brinckman´s gefassten Beschlüsse auch bei Ihnen als dem Sohn freudigen Anklang finden werden.“
Diese Hoffnung war berechtigt, wie aus der handschriftlichen Antwort aus Harburg vom 9. Mai hervorgeht:
„Hochgeehrter Herr Dr. Heydemann! Erst heute komme ich durch Krankheit verhindert dazu, Ihnen für Ihre liebenswürdige Mitteilung, dass Rat und Stadtverordnetenversammlung von Rostock beschlossen haben, meinen Vater noch nach seinem Tode durch Verleihung des Namens „Brinckmansdorf“ in den neuen Rostocker Anlagen weiter zu ehren und dass auch die Wegenamen dieser Siedelung ausschließlich aus den Werken meines Vaters genommen werden sollen, zu danken.“
Den Bürgermeister Heydemann wird darüber hinaus die Ankündigung einer Spende „als kleines Zeichen meines Dankes und meiner Verehrung der alten Heimatstadt meines Vaters“ erfreut haben. Wenig später erging dann auch die Mitteilung aus Harburg, dass 1000 Mark „auf Conto zur Errichtung eines Ehrendenkmals für die gefallenen Krieger auf dem neuen Rostocker Friedhof“ überwiesen wurden.
Allgemeingut war die Bezeichnung Brinckmansdorf aber noch nicht. Selbst in der Verwaltung offenbarten sich hier Unsicherheiten.34 In Unterlagen der Kämmerei heißt es Ende Mai 1921 noch immer Riekdahl, Ende Juni immerhin schon „Riekdahl (Brinckmansdorf)“. Die für die Baufinanzierung wichtige Amtsstelle für Baukostenzuschüsse verwendet ab Jahresmitte die korrekte offizielle Bezeichnung Rostock-Brinckmansdorf, die sich von da an allgemein durchsetzte.
Für die weitere Entwicklung der Stadtrandsiedlung im Osten wurden dann Anfang 1922 Rahmenbedingungen fixiert. Der Mecklenburg-Schwerinsche Verwaltungsrat bestätigte am 13. Februar 1922 eine dort eingebrachte „Ortssatzung der Stadt Rostock betreffend Sonderbauordnung für den Baublock Flb. Abt. VII, Nr. 3 des Vorortes Rostock-Brinckmansdorf“. Diese hielt fest: „1. Art der Bebauung. Die Grundstücke sind in offener Bauweise mit Ein- und Zweifamilienhäusern zu bebauen. Die Anlage von Doppelhäusern ist zugelassen, jedoch darf jedes Grundstück nur mit einem einzigen Wohnhaus bebaut werden. Nebenanlagen wie Lauben, Terrassen, Gewächshäuser, Autogaragen pp. sind zugelassen.“35
Die für die Entstehung und Entwicklung Brinckmansdorfs gegebenen Rahmenbedingungen wurden in den seinerzeit verbreiteten, vom Berliner DARI-Verlag betreuten Publikationen „Deutschlands Städtebau“ gekennzeichnet, die ein vielgestaltiges Bild auch der Stadt an der Warnow vermitteln. In den vom Rat der Seestadt Rostock herausgegebenen Bänden „ROSTOCK“ äußerte sich der populäre Architekt und damalige Stadtbaudirektor Gustav Wilhelm Berringer in den Ausgaben von 1922 und - geringfügig verändert - 1927 zum städtebaulichen Umfeld unter dem Titel „Stadterweiterung und Siedlungen“.36 Unter dieser Rubrik kennzeichnet er die Ausgangslage:„Die durch den Krieg hervorgerufene wirtschaftliche Lage erforderte in den baulichen Entwicklungsfragen Rostocks eine zeitgemäße Umformung und eine Anpassung der Stadterweiterungspläne an neue Aufgaben, neben denen Erfordernisse kommunalpolitischer und städtebaulicher Natur bestimmend einhergingen. Unter Berücksichtigung dieser Umstände wurden die schon vor und während des Krieges unter Leitung einer einheitlichen Stadterweiterungsorganisation in Arbeit genommenen Bebauungspläne überprüft und abgeändert; die Stadterweiterungen wurden insbesondere mit einer weitgehenderen Lösung von Siedlungs- und Gartenstadtfragen in einem Generalbebauungsplan zusammengezogen, der Rostock und seine umfangreichen vor den Toren der Stadt liegenden Stadtfeldmarksgebiete umfasste. Der Flächeninhalt dieses zum weitaus größten Teile in städtischem Besitz befindlichen Geländes, das von vornherein eine brauchbare Grundlage für praktische Kleinwohnungsarbeit bot, beträgt rund 1500 ha. Neben dem Ausbau bereits erschlossener Baublöcke und Stadterweiterungsteile, die sich unmittelbar an die bebauten Zonen anschließen, neben der Bereitstellung umfangreichen Geländes für Industriezwecke im Anschluss an die Anlage eines neuen Güterbahnhofes in Rostock-Bramow, neben der Schaffung neuer Verkehrsadern und Bahnhofsanlagen verlangten die Aufgaben, die der während des Krieges und nach Beendigung desselben im deutschen Volke immer stärker sich festsetzende Siedlungsgedanke stellte, neue Lösungen und Abkehr von früheren, nunmehr überholten Leitsätzen. Die Hauptmaßnahmen mußten sich daher auch der Siedlungsbewegung zuwenden, die seit Jahren schon und nicht erst seit der Revolution von Seiten der städtischen Körperschaften gefördert und in entsprechende Planungen umgesetzt waren, deren Ausführung dann allerdings in Folge des Bauverbots während des Krieges und infolge des damals herrschenden Mangels an Bauhandwerkern und Baumaterialien unterbleiben mußte und erst nach dem Kriege eine tatkräftige Förderung erfahren konnte. Den Anstoß zu dieser Förderung gab nicht zu letzt die auch in Rostock sich entwickelnde starke Wohnungsnot. Die Aufgaben, die die Kleinsiedlung einerseits und die Bekämpfung der Wohnungsnot andererseits bilden, sind allerdings grundverschiedener Art und dürften keineswegs miteinander verquickt werden. Die Siedlungen allein vermögen der großen Wohnungsnot nicht abzuhelfen, und es heißt dem Siedlungsgedanken Abbruch tun, will man ihn als einziges Mittel gegen die Wohnungsnot anwenden.“37Vor diesem Hintergrund kam er dann auf die Konsequenzen für die Stadtverwaltung zu sprechen: „Es verblieb daher der Stadt, die, wenn auch unter eigenen großen Opfern, von der Sorge der schnellen Beschaffung möglichst vieler Wohnungen hiermit befreit war, vorerst allein die Förderung der Kleinsiedlung und deren Ausbau mit Flachbau, bis dann die gute Aufnahme, die die von der Stadt ins Werk gesetzte Siedlungstätigkeit bei den zahlreich sich meldenden Siedlern fand, auch den Privatunternehmer zu neuen Taten trieb. Auf diese Weise entstanden nach den P1änen des Verfassers vor den Toren Rostocks fünf Siedlungen. Auf eine in Damerow in städtischer Regie erbaute Kleinsiedlung folgte auf dem benachbarten Gelände des alten Exerzierplatzes eine Privatunternehmung mit Ein- und Zweifamilienhäusern. Weiter ließ der Ausbau des Industriegeländes im Westen der Stadt dort auf Bramow, Barnstorfer Gebiet bei Schutow eine Arbeitersiedlung - Reutershagen benannt - emporwachsen, die bereits mehr als die Hälfte der in der Planung vorgesehenen Wohnhäuser aufweist. Die Gartenstadtgenossenschaft erwarb auf der Barnstorfer Feldmark ein 20 ha großes Gelände, dessen Bebauung ebenfalls begonnen ist und tatkräftig gefördert wird. Im Osten der Stadt hat sich auf Riekdahler und Kassebohmer Gebiet im Anschluß an eine bereits fertiggestellte Kriegerheimstättenkolonie eine Kleinsiedlung entwickelt, die den Namen Brinckmansdorf erhalten hat. … Die Ausführung aller dieser Siedlungen geht vor sich unter behördlicher Aufsicht bei Zusicherung weitgehender Bauerleichterungen. Zur Verminderung der Herstellungskosten trägt die Stadt außerdem durch Hergabe billigen Baulandes, durch teilweise Bereitstellung von Holz zu niedrigen Forsttaxen aus eigener umfangreicher Forst und durch Beteiligung an den Bauzuschüssen bei. Fast sämtliche Siedlungen sind an vorhandenen Verkehrsstraßen errichtet, an denen als Randstraßen natürlich zuerst die Bebauung einsetzte, während mit Anwachsen der Bauanträge die Innenflächen zur Aufschließung gelangten. Die hierfür erforderlichen neuen Wege und Straßen sind in einfacher, sparsamer Ausführung projektiert und angelegt. Bei der Aufteilung des Geländes ist für alle Siedlungen davon ausgegangen, die Grundstücksgrößen für einen Haustyp nicht zu groß zu halten …, da in unmittelbarer Nähe der Siedlungen, unter Beachtung des Prinzips der Dreiteilung des Siedlungsbodens in Hausgrundstück, Gartenland und Pachtacker, Pachtland für die Siedler zur Verfügung gestellt wird. … Fast bei allen Siedlungen ist als Haupttyp das Doppelwohnhaus gewählt, als bester und billigster Siedlungshaustyp, der eine größere und zusammenhängende Gartenfläche und eine gute Angliederung der Ställe gestattet. Die Grundrißform ist durchweg die gleiche, mit Ausnahme weniger Häuser, in denen auf Wunsch der Siedler Wohnküchen angeordnet wurden.“ Schließlich äußerte sich der planende Stadtbaudirektor noch zu den wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Bau der Eigenheime und das vorgesehene Lebensumfeld der Siedler: „In gleichem oder größerem Umfange … wurden Kleinwohnungshäuser in der Gartenstadt Barnstorf und in der Siedlung Brinckmansdorf ausgeführt. Die Grundstücke der Gartenstadt Barnstorf schwanken zwischen 50 qm und 1550 qm, diejenigen der letztgenannten Kleinsiedlung betragen im Durchschnitt 800 qm, während die benachbarte Kriegerheimstättenkolonie pro Wohnung 1500 qm Grundstücksgröße aufweist. … Die schwindelnde Höhe der Baupreise machte es bei den aufs Tiefste darniederliegenden wirtschaftlichen Verhältnissen unmöglich, die heutige Wohnungsnot auch nur einigermaßen durch Neubauten zu lindern , wie es ursprünglich geplant war; vielmehr wird zur Lösung der immer brennender werdenden Wohnungsfrage auch die weitere Beschlagnahme von Wohnungen mit Energie durchgeführt werden müssen. Die hierdurch hervorgerufenen schlechten Wohnungszustände wird sicher dem Siedlungsgedanken neue Nahrung zuführen. Aber nicht die Wohnungsnot, sondern das Bestreben, mitzuarbeiten an der Gesundung unserer Wirtschaft, und das Verlangen nach Sicherstellung der eigenen Existenz wird einen großen Teil aller Schichten des Volkes allmählich zu Siedlern zu machen. Die Werbekraft des Siedlungsgedankens liegt doch in der Aussicht auf Selbstversorgung und auf eigenen Besitz an Wohnung und Boden. Auf dem Besitz einer solchen eigenen Freifläche und auf der Ermöglichung einer kleinen Eigenproduktion beruht eben die wirtschaftliche und hygienische Überlegenheit des Kleinhauses! Hier vorbereitend zu wirken, war eine der Hauptaufgaben der Stadterweiterung. Der Erfolg fehlte auch nicht; denn für alle Siedlungen liegen weitere zahlreiche Kauf- und Bauanträge vor, so dass mit ein er hoffnungsvollen stetigen Entwicklung der Siedlungen zu rechnen ist, die später als ein Kranz blühender Gartendörfer die Peripherie der Stadt einsäumen werden!“38
Diese hoffnungsvolle Erwartung hat sich weitgehend erfüllt. Auch wenn die Zeit manche Veränderung des Konzepts brachte, hat sich Berringers Vision verwirklicht. Brinckmansdorf hatte bis zum Zweiten Weltkrieg eine kontinuierliche Entwicklung vor sich. Und auch nach diesem Krieg vollzog sich sein Ausbau erfolgreich weiter. Und die neuen Wohnsiedlungen im heutigen Ortsteil Brinckmansdorf, vor allem Brinckmanshöhe und Kassebohm, stellen gegenüber dem, was man vielleicht heute „Alt- Brinckmansdorf“ nennen könnte, eine weitere bedeutende Phase der Erweiterung dar.39
1 Siehe hierzu Pelc, Ortwin: Rostock wird Großstadt, Stadtplanung und Wohnungsbau in den 1920er und 1930er Jahren, in: Ders. (Hrsg.): 777 Jahre Rostock, Neue Beiträge zur Stadtgeschichte, Rostock 1995, S. 211 ff., der allerdings Brinckmansdorf weitgehend unberücksichtigt lässt.
2 Siehe Stier, Friedrich Franz: Die Gartenstadt Rostock, Rostock o. J. (1915) und Ders.: Die Gartenstadt Rostock(2. Teil). Ein Beitrag zur Rostocker Stadtgeschichte, Rostock o. J. (1919).
Klein">3 Ebd. (1915), S. 3.
6 AHR, 1.3.1.Vereine, Leichen- und Witwenkassen, Veranstaltungen, Jubiläen, Nr. 121. Dieser Verein einflussreicher Rostocker Bürger konstituierte sich 5. Juni 1905. Deren Anliegen wird deutlich aus den „Satzungen der Gemeinnützigen Gesellschaft zu Rostock. § 1, Zweck, Name, Sitz, Eintragung. Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit im weitesten Sinne. Die Gesellschaft beschränkt sich nicht auf einzelne bestimmte Gebiete, sondern zielt auf das geistige, sittliche und wirtschaftliche Leben Rostocks und seiner Umgebung. Eine Tätigkeit auf politischem Gebiet bleibt ausgeschlossen. Die Gesellschaft führt den Namen: Gemeinnützige Gesellschaft zu Rostock; sie hat ihren Sitz in Rostock und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.“
7 AHR, 1.1.3.12. Bürgermeister und Rat: Kriegswesen, Nr. 788. Eine undatierte Ausarbeitung (entstanden ca. 1944/45), „25 Jahre Kriegerheimstättenstiftung“, geht als auslösendem Moment von einem Aufruf von Generalfeldmarschall Hindenburg 1917 „zur Gründung von Kriegerheimstätten, die als Rentengüter den aus dem Weltkriege heimkehrenden Kriegern verliehen werden sollten“ aus, und liegt damit falsch. Der ebd. erwähnte Besuch des Rostocker Kaufmanns Justus Susemihl in der Firma J.P. Schomann, Rostock einer Ausstellung mit Entwürfen von Kriegerheimstätten in Frankfurt/Main hingegen, kann durchaus fördernd und aktivierend gewirkt haben.
11 AHR, 1.1.17. Geistliches Ministerium und Superintendentur, Nr. 157, Brief vom 10.03.1917.
12 AHR 1.1.3.12 .(wie Anm. 7).
13 Ebd. Interessant ist eine Ergänzung des § 1 „Die Zuweisung einer Heimstätte an Angehörige des in Absatz 1) und Absatz 2) bezeichneten Personenkreises hat zur Voraussetzung, dass dem Vorstand der Nachweis rein arischer Abkunft erbracht wird.“, Sie findet sich in AHR, 3.13.3, Chroniksammlung, Brinckmansdorf, Nr. 6/4 Brinckmansdorfer Chronik 1920-1980 (ohne Verfasser), darin Abschrift der Satzungen der Rostocker Kriegerheimstättenstiftung, August 1930; das Datum ist sicher falsch und vom Inhalt her eher aus der NS-Zeit stammend.
14 AHR, 1.1.3.22. Bürgermeister und Rat: Bauwesen, Versorgungsbetriebe, Nr. 549.
15 Siehe dazu Keipke, Bodo: Stadtentwicklung zwischen Tradition und Moderne, in: Schröder, Karsten (Hrsg.): Rostocks Stadtgeschichte von den Anfängen bis in die Gegenwart, Rostock 2013, S. 218.
16 Das Ganze in AHR, 1.1.3.12. (wie Anm. 7).
17 AHR, 1.1.3.19. Bürgermeister und Rat: Kämmerei- Hospital- und Forstverwaltung, Nr. 811.
18 Siehe Keipke, Bodo: Notizen zu Brinckmansdorf, Ms. eines Vortrags beim „Treffpunkt Stadtarchiv“ am 24. 10. 2013, S.1.
21 AHR, 1.1.3.18. Bürgermeister und Rat: Stiftungen und Legate, Nr. 115, hiernach das Folgende.
22 AHR, 1.1.3.19 (wie Anm. 17).
23 Übrigens dabei fälschlich als Kassebohmer Gebiet deklariert.
24 AHR, 1.1.13. Bauamt, Nr. 1949.
25 Den Hinweis auf diese wichtige und bisher einzige Quelle verdanke ich dem Rostocker Stadtarchäologen Ralf Mulsow.
26 AHR, 1.4.17. Familie Krause, Nr. 166, S. 275.
27 Ein genaues Datum gibt Krause nicht an.
28 AHR, 1.4.17. (wie Anm. 26), S. 285.
29 Name des beliebten Ausflugslokals im Stadtwald.
30 AHR, 1.4.17. (wie Anm. 26), S. 283 ff.
31 AHR, 1.4.17. (wie Anm. 26), S. 293 (Rs); auch – weniger umfangreich – in Nr. 237, Ausschnitt der RZ vom 13.04.1921.
32 Der ganze Vorgang in AHR, 1.1.3.22. (wie Anm. 14).
33 AHR, 1.4.17. Familie Krause, Nr. 237.
34 Siehe hierzu AHR, 1.1.3.19. (wie Anm. 17).
35 AHR, 1.1.3.19. Bürgermeister und Rat: Kämmerei- Hospital- und Forstverwaltung, Nr. 755.
36 Deutschlands Städtebau. Rostock, Berlin 1922 und 1927, S . 41 ff. resp. S. 33 ff.
37 Deutschlands Städtebau. Rostock, Berlin 1922, S. 41.
40 Mit Blick auf das mit dem 100. Geburtstag Brinckmansdorfs nahende Jubiläum hat sich aus Bürgern des Rostocker Ortsteils eine Interessengemeinschaft gebildet, die sich mit dessen Geschichte befasst. Vielfältige Ergebnisse dieser Bemühungen finden sich im Internet auf der Website www.brinkmansdorf.de.
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